Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.
* Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder der unverbindlichen Herstellermeldung des Apothekenverkaufspreises (UAVP) an die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA GmbH) / nur bei rezeptfreien Produkten außer Büchern.
¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)
² Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP wird vom pharmazeutischen Unternehmer zur ausnahmsweisen Abrechnung dieses Produkts von Apotheken mit der gesetzlichen Krankenkasse gemeldet. In Ausnahmefällen bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für dieses Produkt. Die Erstattung beläuft sich auf den vom Unternehmen gemeldeten Preis abzüglich eines Rabattes von 5 %, sofern kein Festbetrag festgesetzt wurde. Wenn es einen Festbetrag nach § 35 SGB V gibt, bezahlt die Krankenkasse nur diesen Betrag. Außerhalb der Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse hat der AVP keine Verbindlichkeit.
Im Gegensatz zum AVP ist die gebräuchliche UVP eine Empfehlung der Hersteller.
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